Digitalität auf dem Vormarsch

Wer den gewünschten Zulassungs- oder Führerscheinvorgang schneller erledigen möchte und alle Voraussetzungen erfüllt, kann sein Anliegen auch ganz ohne Wartezeiten bequem von zu Hause online erledigen.

Unter www.kreis-rz.de/kfz-zulassung können sowohl Neufahrzeuge, als auch Gebrauchtfahrzeuge zugelassen werden. Auch die Wiederzulassung auf denselben Halter und die Adressänderung der Fahrzeugpapiere ist online möglich. Für alle Vorgänge wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktionalität oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt. Bei Neufahrzeugen müssen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorliegen. Bei Gebrauchtwagen sind zusätzlich ein Nachweis über die Hauptuntersuchung und die die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode erforderlich. Eine Liste aller erforderlichen Unterlagen ist auf der jeweiligen Startseite des gewünschten Online-Dienstes vorhanden.

Alle Gebühren können direkt online über Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Verfahrens werden alle Unterlagen bequem nach Hause geschickt. Lediglich die Kennzeichen müssen selbst beschafft und nach Zustellung der Plaketten beklebt werden.

Neben der enormen Zeitersparnis hat das Online-Zulassungsverfahren einen weiteren Vorteil: Die Gebühren für internetbasierte Zulassungsvorgänge sind deutlich günstiger als die Gebühren vor Ort in den Zulassungsbehörden. So kostet die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Wunschkennzeichen statt 31,20 € nur noch 14,30 €.

Auch Führerscheinangelegenheiten, und viele weitere Verwaltungsdienstleistungen, können über das Bürgerportal www.kreis-rz.digital online abgewickelt werden. Die Führerscheinangelegenheiten können im Bürgerportal unter der Kategorie „Mobilität und Fahrzeuge“ gefunden werden oder direkt unter dem Link www.kreis-rz.de/fuehrerschein.

Die Abmeldung eines Fahrzeuges, die sogenannte Außerbetriebsetzung, setzt lediglich eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode zum Freirubbeln und entsprechende Kennzeichen mit Sicherheitscode im Siegel voraus. Wer sein Fahrzeug auch verschrotten möchte, benötigt zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode und einen Entsorgungsnachweis. Die Abmeldung kann unter www.kreis-rz.de/kfz-abmeldung in wenigen Minuten von zu Hause erledigt werden.