Feuerwehrgerätehaus

Das neue Feuerwehr-Gerätehaus der Gemeinde Wentorf im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt, verantwortlich entschieden von der Gemeindevertretung und ihren Fraktionen. Um den falschen Meldungen, die sich in letzter Zeit häufen und zu Irritationen führen, entgegenzutreten, haben wir einmal die Fakten hier zusammengetragen.

 

  1. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist aufgrund der Daseinsvorsorge erforderlich.
  2. Das alte Gebäude ist nicht sanierungsfähig (zu teuer, nicht genug Platz, ungeeigneter Standort) und entspricht nicht den heutigen Anforderungen und Vorschriften (z. B. DIN-Normen).
  3. Die Größe des Feuerwehrhauses ergibt sich u. A. aus der Gemeindegröße (Wentorf wächst seit Jahren!) und landestypischen Bauvorschriften. Es handelt sich um einen reinen Zweckbau ohne Schnick-Schnack, es ist ein funktionales Technikgebäude.
  4. Die Planungsphase dauert schon viel zu lange, daher sind die Kosten zu den ursprünglichen Ansätzen gestiegen. Allein in den letzten Jahren seit Corona gab es Baukostensteigerungen i. H. v. fast 50% und mehr in einigen Teilbereichen, hervorgerufen durch Lieferengpässe, hohe Auslastung der Baufirmen. Hinzu kommen gestiegene Zinsen, die die Zwischenfinanzierung während der Bauzeit verteuern.
  5. Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes von ca. 4 Mio. Euro für die innovative Holzbauweise des Technikgebäudes.
  6. Es bleiben also Kosten von 20 – 4 = 16 Mio. Euro für die Gemeinde Wentorf zu finanzieren.
  7. Für den Ergebnishaushalt der Gemeinde ergibt sich damit bei einer angenommenen Abschreibungsdauer von 50 Jahren eine Belastung von rund 400.000 Euro pro Jahr und ist darstellbar.
  8. Die Freiwillige Feuerwehr Wentorf hat immer sehr konstruktiv am dringend erforderlichen neuen Gebäude mitgewirkt und hat niemals unangemessene Ausstattungsmerkmale gefordert. Das neue Feuerwehrgebäude ist somit nicht nur erforderlich, sondern auch angemessen und sparsam geplant worden.
  9. Die viel zu lange Planungszeit hat zu den starken Kostensteigerungen geführt. Nicht entscheiden hat auch seinen Preis, das können wir hier gut erkennen.
  10. Planungsstand: die Vorplanung (das ist die Leistungsphase 2 gem. HOAI) wurde abgeschlossen, das Planungsteam befindet sich mittlerweile in der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung. Diese ist Grundlage für das Haushaltsrecht. Eine Prüfung der Ergebnisse durch die Bauherrrin erfolgt nach Vorlage der Ergebnisse und permanent durch die beauftragte Projektsteuerung.
  11. Wer jetzt eine neue Planung und Standortsuche verlangt, meint es besser zu können als die bisher Beteiligten aus Fachplanern, Fachleuten und Politikern, die sich jahrelang mit dem Thema beschäftigt haben. Warum nicht früher, zu Beginn? Dazu war jahrelang Zeit, ein Engagement war möglich. Woher sollen z. B. neue Standorte kommen – hat Wentorf seine Fläche vergrößert und ist expandiert? Nein.
  12. Auch ein Standort bei einer Schule ist nicht verkehrt, im Brandfall ist die Feuerwehr sofort da. Das sollten uns unsere Kinder wert sein.

Fazit:

Wie die Aufzählung der Fakten in der Realität zeigt, ist Zeit der entscheidende Faktor für die Baupreissteigerungen. Eine erneute Standortsuche und Veränderung des Designs wirken also kontraproduktiv und preistreibend. Hinzu kommen ggf. Schadenersatzansprüche der bereits beauftragten Planungsbüros bzw. Mehrkosten für Umplanungen.

 Es wird also höchste Zeit, mit der neuen und fachlich versierten Bürgermeisterin die bisher gefassten Beschlüsse zügig umzusetzen. Alles andere wird zu weiteren Kosten führen und die Kubatur des Gebäudes nicht grundsätzlich ändern